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   VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09   

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VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 S 1381/09 (https://dejure.org/2010,4911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Gründen des Ortsbildschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Ortsbildschutzgründen gegenüber einem Interesse des Eigentümers an der Bebauung eines Teils dieser bisheriger Innenbereichsfläche mit einem Wohnhaus; Sicherung eines Bauerngartens und freie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche aus Ortsbildschutzgründen gegenüber einem Interesse des Eigentümers an der Bebauung eines Teils dieser bisheriger Innenbereichsfläche mit einem Wohnhaus; Sicherung eines Bauerngartens und freie ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungseinschränkung durch B-Plan: Verhältnismäßigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 2158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    So durfte das Festsetzungsinstrument eines privaten Hausgartens nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB eingesetzt werden, um die von der Beigeladenen gewünschte städtebauliche Funktion der als ortsbildprägend angesehenen Freifläche zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 -, BauR 2001, 1692 ff. = NVwZ 2001, 1043 ff.).

    Geschützt werden soll nicht das Hofgebäude selbst, sondern die freie Blickbeziehung auf dieses Gebäude zwecks Sicherung und Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes (zur städtebaulichen Rechtfertigung solcher auf die Freihaltung von Sichtschneisen auf Baudenkmälern gerichteten Festsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 a.a.O.; zum bodenrechtlichen Ansatz des Denkmalschutzes vgl. auch Urteil des Senats vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 - Juris).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Demgemäß ist stets zu prüfen, ob die mit der Festsetzung zulässigerweise verfolgten Zwecke nicht auch unter einer weitergehenden Schonung des Grundbesitzes des betroffenen Eigentümers zu erreichen wären und ob es hierbei etwa ausreicht, einen festgesetzten Grünstreifen zu verschmälern (dazu BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 350 f.).

    Dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der bisherigen Grundstücksnutzung ist nur dann Rechnung getragen, wenn für die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle sachlich einleuchtende Gründe bestehen, wenn etwa die Örtlichkeiten die planerische Lösung auch in diesem Bereich "mehr oder minder vorzeichnen" (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 3 S 2588/06

    Normenkontrolle eines Straßen- und Baufluchtenplanes alten badischen Rechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Der Schutz des besonderen Charakters einer Grünfläche aus Gründen des Ortsbild- oder Landschaftsschutzes kann sich jedenfalls dann gegenüber Eigentümerinteressen durchsetzen, wenn die Fläche schon bisher nicht bebaubar war (vgl. Urteil des Senats vom 12.03.2008 - 3 S 2588/06 -, VBlBW 2009, 17 ff. [Schutz einer landschaftstypischen Obstbaumwiese]).

    Die gleichen Maßstäbe haben dann zu gelten, wenn - wie hier - das Orts- oder Landschaftsbild zwecks Freihaltung von Sichtbeziehungen und zwecks Aufrechterhaltung einer nur aufgelockerten Bebauung geschützt werden soll (Senatsurteil vom 12.03.2008 a.a.O. [Schutz einer hochwertigen Aussicht auf Schwarzwaldberge]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 4 S 1610/95

    Zum Vorverfahrenserfordernis bei einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Die Frage nach einer Aussetzung des Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO stelle sich angesichts der Bescheidung der Bauvoranfrage nicht mehr und auch eine Aussetzung zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens sei gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.07.2005 - 4 S 1610/95 -, VBlBW 1996, 95) nicht vorzunehmen.

    Das Verwaltungsgericht hat insofern zutreffend auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Beschluss vom 17.07.1995 - 4 S 1610/95 -, VBlBW 1996, 97 f. hingewiesen.

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat der Beigeladenen unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils zumindest für diesen Bereich eine andere Planungsentscheidung treffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.03.1993 - 4 NB 10.91 -, BRS 55 Nr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Geschützt werden soll nicht das Hofgebäude selbst, sondern die freie Blickbeziehung auf dieses Gebäude zwecks Sicherung und Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes (zur städtebaulichen Rechtfertigung solcher auf die Freihaltung von Sichtschneisen auf Baudenkmälern gerichteten Festsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 a.a.O.; zum bodenrechtlichen Ansatz des Denkmalschutzes vgl. auch Urteil des Senats vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2096/92

    Wirkung einer gemeindlichen Satzung über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn diese hat keine konstitutive, sondern letztlich nur deklaratorische Bedeutung, indem sie - einem feststellenden Verwaltungsakt vergleichbar - die Grenzen des Innenbereichs nachzeichnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.1993 - 8 S 2096/92 -, VBlBW 1994, 379 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2006 - 2 S 106.05

    Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Bebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Darauf, dass eine Klarstellungssatzung in zweifelhaften Abgrenzungsfällen die Baugenehmigungsbehörde gleichwohl bindet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2006 - OVG 2 S 106.05 -, Juris), kommt es vorliegend nicht an, denn das Baugrundstück liegt nicht in einem umstrittenen Grenzbereich zwischen Innen- und Außenbereich, sondern unstreitig inmitten des Bebauungszusammenhangs von Dietenbach.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 8 S 187/94

    Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens; Abrundungssatzung - Zuordnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Denn diese hat keine konstitutive, sondern letztlich nur deklaratorische Bedeutung, indem sie - einem feststellenden Verwaltungsakt vergleichbar - die Grenzen des Innenbereichs nachzeichnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.1993 - 8 S 2096/92 -, VBlBW 1994, 379 f.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
    Die für den Baulandentzug maßgeblichen öffentlichen Belange müssen gewichtig sein und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse darf nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08

    § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der bisherigen Grundstücksnutzung ist nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn für die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle sachlich einleuchtende Gründe bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 - juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23).

    Jedenfalls mit dieser Zielsetzung erweist sich die Festsetzung der privaten Grünflächen als verhältnismäßig (vgl. zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Grünflächenfestsetzungen, die anders als hier allein dem Ortsbildschutz dienen, BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247, juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.07.2022 - 5 S 2926/20 VBlBW 2023, 160, juris Rn. 55; Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23 ff. m. w. N.).

    Es bestanden demnach und unter Berücksichtigung des konkret betroffenen Straßenquartiers sachlich einleuchtende Gründe dafür, die "baulandentziehende" Festsetzung gerade an dieser Stelle vorzunehmen (vgl. zu den Bedingungen im Quartier bereits oben unter I.5.; zu dem genannten Maßstab erneut BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 - juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - juris Rn. 23, und oben a)).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 198/12

    Normenkontrollverfahren - Überplanung einer baulich nicht vorgenutzten

    Die Festsetzung einer privaten Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB setzt im Wesentlichen eine eigenständige städtebauliche Funktion dieser Fläche voraus sowie eine ausreichende Gewichtigkeit dieser Funktion, die entgegenstehende Eigentumsbelange überwiegt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.4.2013 - 1 N 10.1241 - juris m.w.N., Urt. des Senats v. 8.9.2010 - 3 S 1381/09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Der Entzug von Baulandqualität kann sich für den Betroffenen wie eine (Teil-)Enteignung auswirken, weshalb die maßgeblichen öffentlichen Belange gewichtig sein müssen und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse nicht weitergehen darf, als der Schutzzweck reicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 18, 21; VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris Rn. 23; HessVGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 C 713/09.N -, juris Rn. 52).

    Allerdings gilt im Rahmen der Abwägung für den Entzug von Baulandqualität ein wesentlich strengerer Maßstab, als es bei der Beschränkung der Nutzung nicht bebaubarer Flächen der Fall wäre (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 5 S 1047/14

    Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche für ein

    Schon deshalb ist der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichbar, den der erkennende Gerichtshof mit dem von den Antragstellern mehrfach zitierten Urteil vom 08.09.2010 (- 3 S 1381/09 -, juris) entschieden hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 C 10121/19

    Bauplanungsfestsetzung einer privaten Grünfläche

    Insbesondere dann, wenn durch diese Festsetzung eine bestehende Bebauungsmöglichkeit genommen wird, bedarf es besonders gewichtiger Gründe, die diese Einschränkung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727 und juris, Rn. 18; VGH BW, Urteil vom 8. September 2010 - 3 S 1381/09 -, juris, Rn. 23; OVG Nds., Urteil vom 24. November 2010 - 1 KN 266/07 -, DVBl. 2011, 292 und juris, Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    An das Gewicht des öffentlichen Interesses am Erhalt des jeweiligen Orts- und Landschaftsbildes und an das Ausmaß der damit begründeten baulichen Einschränkungen sind aber mit Blick auf das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG höhere Anforderungen zu stellen, wenn die Festsetzungen bestehendes Baurecht einschränken oder sie in ihren Wirkungen - wie hier durch erhebliche Rücknahme der Baugrenzen - gar einem Baulandentzug jedenfalls partiell gleichkommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 - BauR 2010, 2158 zu einer Freihalteplanung zum Schutz eines Bauerngartens m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

    Die für den Baulandentzug maßgeblichen öffentlichen Belange müssen gewichtig sein und die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse darf nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff.; Urteil des Senats vom 08.09.2010 - 3 S 1381/09 -, Juris).
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